Zucht

KLASSIFIKATION FCI

Gruppe 7 Vorstehhunde
Sektion 1.1 Kontinentale Vorstehhunde
Mit Arbeitsprüfung

Zuchtordnung

Die Zuchtordnung 2012 des ÖPPK wurde bei der Jahreshauptversammlung am 25.03.2012 in Weng im Innkreis beschlossen. Sie legt die Bedingungen fest unter denen im Verein Pudelpointer gezüchtet werden. Im Vordergrund steht die Zucht gesunder, rassetypischer, jagdtauglicher und wesensfester Hunde. Den Rassestandard des Pudelpointers bestimmt das Mutterland der Rasse (Bundesrepublik Deutschland) und ist unter den FCI-Standard festgelegt. Hie finden Sie die österreichische Zuchtordnung des ÖPPK.

Zuchtgenehmigung

a)   Bei jeder Zuchtabsicht ist die Zuchtgenehmigung mindestens 2 Monate vor dem beabsichtigen Deckakt schriftlich mit beigeschlossenem Formular beim Zuchtwart zu beantragen.

b)  Der Züchter kann einen oder mehrere selbst gewählte Rüden vorschlagen oder um Nennung eines Rüden ersuchen. Die letzte Entscheidung über den zur Zucht zu verwendenden Rüden, trifft in jedem Fall der Zuchtwart.

c)   Beide Elternteile müssen im Zuchtbuch des ÖPPK oder in einem vom ÖPPK anerkannten Zuchtbuch des Auslandes eingetragen und vom ÖPPK zur Zucht freigegeben sein.

d)   Für Welpen nach Elterntieren ohne schriftliche Zuchtgenehmigung erfolgt ausnahmslos kein Eintrag in das Zuchtbuch.

e)   Dem Zuchtantrag sind beizuschließen:

  1. Ahnentafel (eine Kopie)
  2. Prüfungszeugnisse
  3. Nachweis über die jagdliche Eignung (JE)
  4. HD-Befund
  5. Bestätigung gem. Punkt 4 ZO (jagdl. Verhalten)

Der Zuchtantrag (hier draufklicken) ist rechtzeitig ausgefüllt und unterschrieben samt den angeführten Unterlagen an den Zuchtwart zu übermitteln.

Verpaarung

Nach Erteilung der Zuchtgenehmigung durch den Zuchtwart (bzw. Zuchtausschuss) ist vom Deckrüdenbesitzer und Zuchthündinnenbesitzer bei der Deckung die Deckbescheinigung (hier draufklicken) auszufüllen.

Hüftdysplasie des Hundes

Wir sehen es als unsere Aufgabe, gesunde Hunde zu züchten. Daher ist es uns ein Anliegen, Erbkrankheiten schon bei der Zucht zu vermeiden. Eine dieser Krankheiten ist die ftdysplasie des Hundes. Um in der Zucht entsprechend vorbeugen zu können, sind wir an möglichst vielen Untersuchungsergebnissen interessiert. Auch Sie als Besitzer eines Pudelpointers sollten an der Gesundheit Ihres Jagdgefährten interessiert sein. Lassen Sie daher Ihnen Hund untersuchen. Für die Zucht ist diese Untersuchung eine zwingende Voraussetzung.

Ihr Pudelpointer muss das erste Lebensjahr vollendet haben, da frühestens zu diesem Zeitpunkt mit einer vollständigen Entwicklung der Gelenke zu rechnen ist.

Für eventuelle Fragen steht ihnen unsere Zuchtwart zur Verfügung:

Zuchtwart:

Josef Amon
Felleismühle 9
3321 Ardagger

Telefon: +43 664 1129546

Die erste Seite des HD-Begleitschreiben ist vom Eigentümer und Tierarzt, der das Röntgenbild anfertigt, vollständig auszufüllen. Die zweite Seite füllt der begutachtende Tierarzt Dr. Fellner aus. Gutachten anderer Begutachtungsstellen werden vom ÖPPK nicht anerkannt. Das HD-Befund-Begleitschreiben 2021 (3) (hier draufklicken), das Original des Abstammungsnachweises und das Röntgenbild sind zu senden an:

Dr. Adalbert FELLNER
4972 Utzenaich
Sigmundsberg 21
T: +43 7751 8900
F: 07751 8900 16
a_fellner@aon.at
www.tierarzt-fellner-ried.at