Expired Event

Vollgebrauchsprüfung

14. September 2018 - 15. September 2018

12:00 - 15:00

in Mettmach
Prüfungsleitung: Theodor Stimpfl-Abele / Walter Reif

Ausschreibung der Vollgebrauchsprüfung (VGP)
Freitag, 14.9.2018 und Samstag, 15.9.2018

Veranstalter:                   Österreichischer Pudelpointer-Klub
Prüfungsleitung:             PL: Theodor Stimpfl-Abele, PL-Stv.: Walter Reif
Reviere:
                          Mettmach und Umgebung
Suchenlokal:
                 Gasthaus Bogner-Hager, Kleinweiffendorf 4, 4931 Mettmach
Telefon:  +43 7755 5091
Prüfungsbeginn:             Fr., 14. 9. 2018, 12:00 Uhr
Nennung: unter Verwendung des Nennformulars des ÖJGV (siehe http://www.oejgv.at/view.php?cid=8)
bis 31. August 2018 an die Geschäftsstelle des ÖPPK,

Mag. Johann Fischerlehner, Scheiben 23, A-4224 Wartberg/Aist
(e-mail: Pudelpointer-Klub@gmx.at).Nenngeld:  VGP ohne Zusatz: 75 € / Nichtmitglieder 90 € (20 € Aufzahlung für Zusatzarbeit)
Das Nenngeld ist bis spätestens 31.8.2018 auf das Vereinskonto bei der Raiffeisenbank Region Pregarten, IBAN: AT143 446 0000 0581 2284 BIC: RZOOAT2L460 einzuzahlen.
Das Nenngeld wird bei Nichtantreten nicht zurückerstattet (Reugeld).

Allgemeine Bedingungen:
Die Prüfungen finden bei jeder Witterung statt. Es können nur Pudelpointer oder rauhaarige Vorstehhunde teilnehmen. Bei verspäteter Nennung oder Zahlung des Nenngeldes besteht keine Berechtigung zum Prüfungsantritt. Zudem behält sich der ÖPPK vor, die Anzahl der Teilnehmer auf sechs Hunde zu limitieren.
Geprüft wird nach der gültigen PO des ÖJGV. Infektiös kranke Hunde, hitzige Hündinnen und Hunde, für die kein gültiges Impfzeugnis (Tollwut) vorgewiesen werden kann, werden zur Prüfung nicht zugelassen. Für in Österreich gehaltene Hunde, die kupiert sind, ist – bei sonstigem Prüfungsausschluss – ein tierärztliches Attest über die veterinärmedizinische Notwendigkeit des Eingriffes vorzulegen, sofern sie nicht vor dem 1.1.2013 importiert wurden. Die zur VGP antretenden Hunde müssen ein Mindestalter von 2 Jahre haben. Die Hundeführer haben in jagdlicher Ausrüstung mit Flinte, Rucksack, Schrotpatronen und Schweißriemen (VGP) zur Prüfung anzutreten. Laut PO benötigtes Schleppenwild und Haarraubwild / Fuchs – Mindestgewicht 3,50 kg- sind mitzubringen. Das Wild ist im Rucksack zu verwahren.
Die Schweißfährten werden mit reinem Rehwildschweiß gespritzt, der bereitgestellt wird. Das Bringen des Fuchses wird am natürlichen Hindernis geprüft.
Das Führen der Waffe setzt den Besitz einer gültigen oö. Jagdkarte oder Jagdgastkarte voraus. Liegt diese nicht vor, erfolgt die Schussabgabe durch eine berechtigte Person, was dem jeweiligen Leistungsrichter mitzuteilen ist.
Für Schadenersatzansprüche jeder Art übernimmt der Veranstalter keine Haftung! Die Teilnahme an der Prüfung erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko!