Prüfungsleitung: Hans Fischerlehner (OÖ) / Josef Amon (NÖ)
Nennung unter Verwendung des Nennformulars des ÖJGV bis spätestens 10. September 2025 (einlangend) an die Geschäftsstelle des ÖPPK, Mag. Johann Fischerlehner, Scheiben 23, A-4224 Wartberg/Aist (e-mail: Pudelpointer-Klub@gmx.at).
Nenngeld: 75 € / Nichtmitglieder 100 € (Im Falle des Nichtantritts wird das Nenngeld nicht rückerstattet.)
Es ist unbedingt zu beachten:
Für Hundeführer aus Wien und Niederösterreich findet die Prüfung in Kollmitzberg und Umgebung (NÖ) statt.
Für Hundeführer, die nicht aus Wien und Niederösterreich sind, findet die Prüfung in Wartberg ob der Aist und Umgebung (OÖ) statt.
Haarwildschleppen sind laut ÖJGV-Beschluss vom 23.07.2025 nur mit Marder und Iltis zulässig. (Hasen und Kaninchen sind nicht erlaubt.)
Allgemeine Bedingungen:
Geprüft wird nach der Österr. Prüfungsordnung für Vorstehhunde des ÖJGV, gültig ab 1.1.2023.
Die Prüfungen finden bei jeder Witterung statt. Bei verspäteter Nennung oder Zahlung des Nenngeldes besteht keine Berechtigung zum Prüfungsantritt. Zudem behält sich der ÖPPK vor, die Anzahl der teilnehmenden Hunde zu limitieren.
Infektiös kranke Hunde, hitzige Hündinnen und Hunde, für die kein gültiges Impfzeugnis (Tollwut) vorgewiesen werden kann, werden zur Prüfung nicht zugelassen. Die Hundeführer haben in jagdlicher Ausrüstung mit Flinte und Schrotpatronen zur Prüfung anzutreten und das in der PO vorgesehene Schleppwild mitzubringen.
Das Führen der Waffe setzt den Besitz einer gültigen Jagdkarte des jeweiligen Bundeslandes oder Jagdgastkarte voraus. Für Schadenersatzansprüche jeder Art übernimmt der Veranstalter keine Haftung! Die Teilnahme an der Prüfung erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko!