Expired Event

Feld- und Wasserprüfung

15. September 2018

07:00 - 15:00

Achtung: Die Feld – und Wasserprüfung ist abgesagt!

Prüfungsleitung:   PL.: Mf. Dr. Gottfried Gruber, PL-Stv.: Mag. Johann Fischerlehner

Reviere:                 Mettmach und Umgebung 

Suchenlokal:         Gasthaus Bogner-Hager, 4931 Mettmach, Kleinweiffendorf 4
Telefon:  +43 7755 5091

Prüfungsbeginn:   Sa. 15.9.2018, 07:00 Uhr

Nennung: unter Verwendung des Nennformulars des ÖJGV (siehe http://www.oejgv.at/view.php?cid=8)
bis 31. August 2018 an die Geschäftsstelle des ÖPPK,

Mag. Johann Fischerlehner, Scheiben 23, A-4224 Wartberg/Aist
(e-mail: Pudelpointer-Klub@gmx.at).
Nenngeld: 50 € / Nichtmitglieder 65 €
Das Nenngeld ist bis spätestens 31.8.2018 auf das Vereinskonto bei der Raiffeisenbank Region Pregarten, IBAN: AT143 446 0000 0581 2284 BIC: RZOOAT2L460 einzuzahlen.
Das Nenngeld wird bei Nichtantreten nicht zurückerstattet (Reugeld).

Allgemeine Bedingungen:
Die Prüfungen finden bei jeder Witterung statt. Es können nur Pudelpointer oder rauhaarige Vorstehhunde teilnehmen. Bei verspäteter Nennung oder Zahlung des Nenngeldes besteht keine Berechtigung zum Prüfungsantritt. Zudem behält sich der ÖPPK vor, die Anzahl der Teilnehmer auf sechs Hunde zu limitieren. Geprüft wird nach der gültigen Prüfungsordnung des ÖJGV. Infektiös kranke Hunde, hitzige Hündinnen und Hunde, für die kein gültiges Impfzeugnis (Tollwut) vorgewiesen werden kann, werden zur Prüfung nicht zugelassen. Für in Österreich gehaltene Hunde, die kupiert sind, ist – bei sonstigem Prüfungsausschluss – ein tierärztliches Attest über die veterinärmedizinische Notwendigkeit des Eingriffes vorzulegen, sofern sie nicht vor dem 1.1.2013 importiert wurden. Die Hundeführer haben in jagdlicher Ausrüstung mit Flinte, Rucksack und Schrotpatronen zur Prüfung anzutreten. Laut PO benötigtes Schleppenwild ist mitzubringen. Das Wild ist im Rucksack zu verwahren.
Das Führen der Waffe setzt den Besitz einer gültigen oö. Jagdkarte oder Jagdgastkarte voraus. Liegt diese nicht vor, erfolgt die Schussabgabe durch eine berechtigte Person, was dem jeweiligen Leistungsrichter mitzuteilen ist.
Für Schadenersatzansprüche jeder Art übernimmt der Veranstalter keine Haftung! Die Teilnahme an der Prüfung erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko!