Expired Event

Feld- und Wasserprüfung 2020

19. September 2020 - 19. September 2020

07:00 - 15:00

Veranstalter:    Österreichischer Pudelpointer-Klub
Prüfungsleitung:          PL.: Mag. Johann Fischerlehner, Walter Reif
Reviere:                       Rottenbach und Umgebung

Suchenlokal: Lieasenhof, Lampersdorf 2, 4681 Rottenbach (Tel.: 0699/16806080)

Prüfungsbeginn:        Sa.19.09.2020, 07:00 Uhr
Nennung: unter Verwendung des Nennformulars des ÖJGV (siehe https://www.oejgv.at/formulare/)

bis  15. August 2020 an die Geschäftsstelle des ÖPPK,
Mag. Johann Fischerlehner, Scheiben 23, A-4224 Wartberg/Aist
(e-mail: Pudelpointer-Klub@gmx.at).
Nenngeld: 50 € / Nichtmitglieder 65 €
Das Nenngeld ist bis spätestens 01.09.2020 auf das Vereinskonto bei der Raiffeisenbank Region Pregarten, IBAN: AT143 446 0000 0581 2284 BIC: RZOOAT2L460 einzuzahlen.

Das Nenngeld wird bei Nichtantreten nicht zurückerstattet (Reugeld).

Allgemeine Bedingungen:
Die Prüfungen finden bei jeder Witterung statt. Die Prüfung wird für Pudelpointer ausgerichtet. Eine Nennung anderer Rassen ist zwar möglich, es besteht keine Berechtigung zum Prüfungsantritt. Gleiches gilt bei verspäteter Nennung oder Zahlung des Nenngeldes. Zudem behält sich der ÖPPK vor, die Anzahl der Teilnehmer auf sechs Hunde zu limitieren. Geprüft wird nach der gültigen Prüfungsordnung des ÖJGV. Infektiös kranke Hunde, hitzige Hündinnen und Hunde, für die kein gültiges Impfzeugnis (Tollwut) vorgewiesen werden kann, werden zur Prüfung nicht zugelassen. Für in Österreich gehaltene Hunde, die kupiert sind, ist – bei sonstigem Prüfungsausschluss – ein tierärztliches Attest über die veterinärmedizinische Notwendigkeit des Eingriffes vorzulegen, sofern sie nicht vor dem 1.1.2013 importiert wurden. Die Hundeführer haben in jagdlicher Ausrüstung mit Flinte, Rucksack und Schrotpatronen zur Prüfung anzutreten. Laut PO benötigtes Schleppenwild ist mitzubringen. Das Wild ist im Rucksack zu verwahren. Die lebende Ente wird vom Veranstalter zur Verfügung gestellt.

Das Führen der Waffe setzt den Besitz einer gültigen oö. Jagdkarte oder Jagdgastkarte voraus. Liegt diese nicht vor, erfolgt die Schussabgabe durch eine berechtigte Person, was dem jeweiligen Leistungsrichter mitzuteilen ist.