Expired Event

18. Erschwerte Schweißprüfung als Schweißsonderprüfung ohne Richterbegleitung

1. September 2018

09:00

Der OÖ. Landesjagdverband hat für diese Verbandsschweißprüfung das Schweißleistungsabzeichen „Silberner Fährtenbruch“ gestiftet.

Jeder Spezialverein des Österreichischen Jagdgebrauchshundeverbandes ist eingeladen, einen in Oberösterreich geführten Jagdhund zu dieser Prüfung zu melden. Die Prüfung ist auf 16 Hunde begrenzt. Falls bei Nennschluss noch Plätze frei sind, kann pro Spezialverein noch je ein weiterer Hund in der Reihenfolge des Einlangens genannt werden. Zur Prüfung sind ausschließlich Hunde zugelassen die noch keine SPoR (Schweißprüfung ohne Richterbegleitung) jedoch bereits eine Schussprüfung (Wesensüberprüfung) absolviert haben (Zeugnis ist vorzulegen) und die beim BHR gemeldet sind.
Zweck dieses Bewerbes ist die Vorstellung der Vielfalt unseres Rassehundewesens und die Präsentation der hohen Leistungsfähigkeit des Jagdhundes auf der Wundfährte. Diese Schweißprüfung ohne Richterbegleitung wird nach der Prüfungsordnung des ÖJGV gerichtet. Erfolgreiche Hunde werden in das Leistungsbuch des ÖJGV eingetragen.

Ehrenschutz:
Landesjägermeister ÖR. Sepp Brandmayr
ÖJGV Präsident Mf. Johannes Schiesser
BJM Mf. Kons. Gerhard Pömer
Obmann des VDWÖ Georg Egger

Zur Organisation:
Prüfungsleiter: LHR-Stv. Max Brandstetter
1. Stellvertreter: BHR Herbert Rammer
2. Stellvertreter: LHR und ÖJGV Vizepräsident Bernhard Littich

Organisationskomitee:
Der Prüfungsleiter BJM
Mf. Kons. Gerhard Pömer
Verein für Deutsche Wachtelhunde in Österreich
PL-Stv. BHR Herbert Rammer
PL-Stv. LHR ÖJGV Vizepräsident Bernhard Littich

Standquartier und Prüfungsrevier: Gasthof „Kirchenwirt“, Inh. Bernhard Biebl,
4251 Sandl 51 Tel.: 0664/222 35 43 und Czernin-Kinsky Forstgut Rosenhof, Sandl

Prüfungstag: Samstag, 1. September 2018,
Richterbesprechung: 7:00 Uhr
Eintreffen der Hundeführer im Standquartier um 7:30 Uhr, anschließend gemeinsame Abfahrt.
Prüfungsbeginn: 9:00 Uhr Schweißfährte: Hochwildschweiß Nenngeld (Reugeld): € 40,00 Gültige OÖ Jagdkarte, Einzahlungsbeleg, Abstammungsnachweis und TollwutImpfzeugnis sind vor Prüfungsbeginn dem Prüfungsleiter vorzulegen.
Nennschluss ist der 22. Juni 2018 Nennungen nur mit ÖJGV Nennformular vom Spezialverein an den: OÖ Landesjagdverband, Hohenbrunn 1, 4490 St. Florian per E-Mail an office@ ooeljv.at
Mindestalter des Hundes: vollendetes 18. Lebensmonat; Bei Führung eines kupierten Hundes hat der Führer ein entsprechendes tierärztliches Attest mitzuführen.