Anlagenprüfung 2/2025 / Pfostenschau

7. September 2025

07:00

Prüfungsleitung: Mag. Johann Fischerlehner
Nennung unter Verwendung des Nennformulars des ÖJGV bis spätestens 31.03.2025 (einlangend) an die Geschäftsstelle des ÖPPK,

Mag. Johann Fischerlehner, Scheiben 23, A-4224 Wartberg/Aist (e-mail: Pudelpointer-Klub@gmx.at).
Nenngeld: 50 € / Nichtmitglieder 65 €

Das Nenngeld ist bis spätestens 14.08.2025 auf das Vereinskonto bei der Raiffeisenbank Region Pregarten, IBAN: AT143 446 0000 0581 2284
BIC: RZOOAT2L460 einzuzahlen.

Das Nenngeld wird bei Nichtantreten nicht zurückerstattet (Reugeld).

Pfostenschau durch Formwertrichterin Mf. Barbara Primisser im Anschluss an die Prüfung (ab ca 13:00 Uhr)

Für Teilnehmer an der Anlagenpfüfung ist dies Teil der Prüfung. Auch alle anderen Pudelpointer können bei dieser Pfostenschau begutachtet werden.

Allgemeine Bedingungen:

Geprüft wird nach der Österr. Prüfungsordnung für Vorstehhunde des ÖJGV, gültig ab 1.1.2023.

Die Prüfungen finden bei jeder Witterung statt. Es können nur Pudelpointer oder rauhaarige Vorstehhunde teilnehmen. Bei verspäteter Nennung oder Zahlung des Nenngeldes besteht keine Berechtigung zum Prüfungsantritt. Zudem behält sich der ÖPPK vor, die Anzahl der teilnehmenden Hunde zu limitieren.

Infektiös kranke Hunde, hitzige Hündinnen und Hunde, für die kein gültiges Impfzeugnis (Tollwut) vorgewiesen werden kann, werden zur Prüfung nicht zugelassen. Die Hundeführer haben in jagdlicher Ausrüstung mit Flinte und Schrotpatronen zur Prüfung anzutreten.

Das Führen der Waffe setzt den Besitz einer gültigen oö. Jagdkarte oder Jagdgastkarte voraus. Für Schadenersatzansprüche jeder Art übernimmt der Veranstalter keine Haftung! Die Teilnahme an der Prüfung erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko!

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